Über Uns

Unsere Geschichte

Ihr Partner für zuverlässige Fahrzeugbewertungen

Wir sind ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro, das sich auf die professionelle Bewertung von Fahrzeugschäden und -werten spezialisiert hat. Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen bieten wir Ihnen eine vertrauenswürdige Dienstleistung, die Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.

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Als Geschädigter müssen Sie nicht in Vorleistung treten, denn die Kosten, des Gutachtens, sowie die Kosten eines Rechtsanwaltes werden in den meisten Fällen von der gegnerischen Versicherung übernommen.
 

Ein Gutachten Lohnt sich immer!

Bestehen Sie auf ein Gutachten!

Wenn die Schadenshöhe voraussichtlich über die Bagatellgrenze (750,00 €) hinaus geht, sollten Sie in jedem Fall ein Kfz-Schadengutachten von einem freien unabhängigen Sachverständigen anfertigen lassen.

1.

- Sie tragen kein Risiko einer falsch eingeschätzten Schadenhöhe. Das Gutachten gibt Ihnen Sicherheit und berücksichtigt die geltende Rechtssprechung!

2.

- Das Gutachten hat in der Schadenabwicklung einen Beweissicherungs Charakter (Standfestigkeit vor Gericht). Ein Kostenvoranschlag bietet dies in der Regel nicht.

3.

- In einem Gutachten wird eine evtl. anfallende merkantile Wertminderung angeführt.

4.

- In einem Gutachten wird das Schadenbild präzise beurteilt und unter Umständen eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.

5.

- In einem Gutachten werden -wenn erforderlich- Wiederbeschaffungswert sowie ein Restwert angeführt.

Beauftragen Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich einen freien unabhängigen Sachverständigen statt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, da der Kostenvoranschlag lediglich ein Angebot Ihres Kfz-Betriebes ist, den Schaden zu einem bestimmten Preis zu reparieren. Das Sachverständigengutachten hingegen hat eine erhebliche Beweisfunktion und beziffert auch eine evtl. anfallende merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallklasse sowie die Mietwagenklasse etc. für das beschädigte Fahrzeug.

Merkantiler Minderwert?

Als merkantiler Minderwert bezeichnet man den Wertverlust, den der Markt einem beschädigten Fahrzeug nach dessen technisch und optisch einwandfreier Reparatur wegen des Risikos verborgener Mängel gegenüber einem vergleichbaren unbeschädigten Fahrzeug beimisst. Der merkantile Minderwert kommt vorwiegend im Haftpflichtrecht zum tragen und muss durch einen Sachverständigen ermittelt werden.

Bereit für eine professionelle Bewertung?

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Gutachtenerstellung und Fahrzeugbewertung.

Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um die Bewertung von Kraftfahrzeugen zu helfen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und profitieren Sie von unserer Expertise!

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